Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durigo Lagertechnik Vertriebs GmbH & Co. KG
Stand: 2026 – B2B / Projektgeschäft / Montage / Online-Shop
A. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DURIGO und Unternehmern (§ 14 BGB).
Diese AGB gelten insbesondere für:
Lieferungen von Regalsystemen und Betriebseinrichtungen
Projektgeschäfte (inkl. Planung und Umsetzung)
Montageleistungen
Online-Shop-Bestellungen
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DURIGO stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
B. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot.
Der Vertrag kommt zustande durch:
Auftragsbestätigung in Textform oder
Lieferung oder
Beginn der Leistungsausführung
Im Online-Shop stellt die Bestellung ein Angebot dar. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung.
C. Preise und Zahlung
Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlungsziel: 10 Tage netto, sofern nichts anderes vereinbart.
DURIGO ist berechtigt, Abschlagszahlungen bei Projektgeschäften zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug:
gesetzliche Verzugszinsen
Zurückbehaltungsrecht weiterer Leistungen
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
D. Lieferung und Gefahrübergang
Lieferung erfolgt ab Werk/Lager.
Gefahrübergang:
bei Versendung: Übergabe an Transporteur
bei Selbstabholung: Bereitstellung
Teillieferungen sind zulässig.
Lieferfristen sind unverbindlich, außer ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Lieferverzögerungen durch:
fehlende Mitwirkung
höhere Gewalt führen zu angemessener Fristverlängerung.
E. Projektgeschäfte
Bei Projektleistungen (z. B. Regalanlagen, Komplettlösungen) gilt:
Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung
Änderungen führen zu Mehrkosten und Terminverschiebungen
DURIGO ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer zu erbringen.
Der Kunde trägt das Risiko der technischen Umsetzbarkeit, soweit Vorgaben von ihm stammen.
Projektbezogene Planungen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich vereinbart.
F. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig:
alle notwendigen Informationen
Genehmigungen
Zugang zu Baustellen
Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
Zusatzaufwand wird gesondert berechnet.
G. Montageleistungen
Montage erfolgt nach Aufwand, sofern nicht Festpreis vereinbart.
Voraussetzungen durch den Kunden:
freie und geeignete Baustelle
Stromanschlüsse
geeignete Hebe- und Transportmittel
Wartezeiten und Behinderungen werden berechnet.
Abnahme:
erfolgt durch Unterzeichnung oder
durch Inbetriebnahme
Verzögerungen durch den Kunden führen zu:
Mehrkosten
Verschiebung der Termine
H. Gewährleistung
Verjährung: 12 Monate ab Lieferung/Abnahme.
Ausnahmen:
Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit
Personenschäden
zwingende gesetzliche Haftung
Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von DURIGO:
Nachbesserung
Ersatzlieferung
Bei Projekt- und Montageleistungen gilt Abnahme als maßgeblicher Zeitpunkt.
I. Haftung
Unbeschränkte Haftung bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Personenschäden
Produkthaftung
Bei einfacher Fahrlässigkeit:
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
begrenzt auf typischen, vorhersehbaren Schaden
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
J. Eigentumsvorbehalt
Ware bleibt Eigentum von DURIGO bis vollständige Zahlung aller Forderungen.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt:
Verarbeitung erfolgt für DURIGO
Forderungen aus Weiterverkauf werden abgetreten
DURIGO ist berechtigt, Ware bei Zahlungsverzug zurückzufordern.
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K. Rücktritt / Schadensersatz
Bei Nichtabnahme kann DURIGO nach Fristsetzung zurücktreten.
Schadensersatz:
nach tatsächlichem Schaden
pauschal bis zu 25% der Auftragssumme, sofern angemessen
Nachweis geringeren Schadens bleibt möglich.
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L. Online-Shop (B2B)
Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Kein Verkauf an Verbraucher.
Kunde bestätigt Unternehmereigenschaft mit Bestellung.
Bestellprozess:
Auswahl → Bestellung → Bestätigung
Vertragstext wird gespeichert.
DURIGO ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen.
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M. Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSGVO.
Details in separater Datenschutzerklärung.
Zahlungsdienstleister und Datenweitergabe
-
DURIGO ist berechtigt, zur Abwicklung von Zahlungen externe Zahlungsdienstleister einzusetzen (z. B. Banken, Payment-Provider oder Finanzierungsdienstleister).
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Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden die für die Durchführung der Zahlung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden an den jeweiligen Zahlungsdienstleister übermittelt. Dies umfasst insbesondere:
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Name/Firma
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Rechnungs- und Lieferanschrift
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Zahlungsdaten
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Auftrags- und Rechnungsinformationen
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Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zahlungsabwicklung sowie zur Betrugsprävention und Bonitätsprüfung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Der eingesetzte Zahlungsdienstleister verarbeitet die Daten eigenverantwortlich als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
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DURIGO behält sich vor, bei Auswahl bestimmter Zahlungsarten (z. B. Rechnungskauf, Leasing oder Finanzierung) eine Bonitätsprüfung durchzuführen oder durch den Zahlungsdienstleister durchführen zu lassen.
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Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von DURIGO abrufbar.
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N. Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand: Bielefeld (soweit zulässig).
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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O. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
Es gilt die gesetzliche Regelung anstelle der unwirksamen Klausel.
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P. Risikohinweis / Vertragsgrundlage
Diese AGB sind bewusst unternehmerfreundlich ausgestaltet und bilden die Grundlage für:
projektbasierte Lieferungen
technische Anlagen
Montageleistungen
Der Kunde trägt Mitverantwortung für Planung, Einsatz und Betrieb der gelieferten Systeme.
Anlage – Montage- und Projektbedingungen Durigo
Anlage zu den AGB: Montage- und Projektbedingungen
Durigo Lagertechnik Vertriebs GmbH & Co. KG
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen ergänzen die AGB und gelten für:
Montageleistungen
Projektgeschäfte (z. B. Regalanlagen, Komplettlösungen)
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus:
Angebot
Auftragsbestätigung
ggf. Projektunterlagen
Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen sind nicht geschuldet.
Änderungen durch den Kunden führen zu:
zusätzlichem Aufwand
gesonderter Vergütung
Terminverschiebungen
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat auf eigene Kosten sicherzustellen:
freien Zugang zur Baustelle
geeignete Arbeitsbedingungen
Bereitstellung von Strom, Licht und Infrastruktur
Bereitstellung erforderlicher Hilfsmittel (z. B. Stapler, Hebebühnen)
Verzögerungen oder Behinderungen gehen zu Lasten des Kunden.
4. Termine und Fristen
Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Verzögerungen durch:
fehlende Mitwirkung
Änderungen
höhere Gewalt führen zu angemessener Verlängerung.
5. Montagebedingungen
Montage erfolgt grundsätzlich nach Aufwand.
Wartezeiten, Unterbrechungen und Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
DURIGO ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
6. Abnahme
Die Abnahme erfolgt:
durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder
durch Inbetriebnahme/Nutzung
Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Vergütung und Mehrkosten
Zusatzkosten entstehen insbesondere durch:
Änderungen
Verzögerungen durch den Kunden
fehlende Voraussetzungen
Diese werden nach Aufwand berechnet.
8. Gefahr und Haftung auf Baustellen
Die Gefahr für bereitgestellte Materialien geht mit Anlieferung auf den Kunden über.
DURIGO haftet nicht für:
Beschädigungen durch Dritte
unsachgemäße Nutzung durch den Kunden
9. Technische Voraussetzungen und Verantwortung
Der Kunde ist verantwortlich für:
statische Voraussetzungen
Bodenbeschaffenheit
bauliche Gegebenheiten
DURIGO übernimmt keine Haftung für ungeeignete bauliche Voraussetzungen.
10. Dokumentation und Freigaben
Planungen und Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich freigegeben wurden.
Änderungen nach Freigabe führen zu Mehrkosten.
11. Sicherheit und Vorschriften
Der Kunde hat alle relevanten Sicherheitsvorschriften bereitzustellen.
Der Kunde haftet für die Einhaltung betrieblicher Vorschriften auf seinem Gelände.
12. Schlussbestimmungen
Diese Anlage ist Bestandteil der AGB und geht bei Widersprüchen speziellen Regelungen vor allgemeinen vor.