Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durigo Lagertechnik Vertriebs GmbH & Co. KG
Stand: 2026 – B2B / Projektgeschäft / Montage / Online-Shop


A. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DURIGO und Unternehmern (§ 14 BGB).

Diese AGB gelten insbesondere für:

Lieferungen von Regalsystemen und Betriebseinrichtungen

Projektgeschäfte (inkl. Planung und Umsetzung)

Montageleistungen

Online-Shop-Bestellungen

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DURIGO stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.


B. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot.

Der Vertrag kommt zustande durch:

Auftragsbestätigung in Textform oder

Lieferung oder

Beginn der Leistungsausführung

Im Online-Shop stellt die Bestellung ein Angebot dar. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung.


C. Preise und Zahlung

Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Zahlungsziel: 10 Tage netto, sofern nichts anderes vereinbart.

DURIGO ist berechtigt, Abschlagszahlungen bei Projektgeschäften zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug:

gesetzliche Verzugszinsen

Zurückbehaltungsrecht weiterer Leistungen

Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.


D. Lieferung und Gefahrübergang

Lieferung erfolgt ab Werk/Lager.

Gefahrübergang:

bei Versendung: Übergabe an Transporteur

bei Selbstabholung: Bereitstellung

Teillieferungen sind zulässig.

Lieferfristen sind unverbindlich, außer ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

Lieferverzögerungen durch:

fehlende Mitwirkung

höhere Gewalt führen zu angemessener Fristverlängerung.


E. Projektgeschäfte

Bei Projektleistungen (z. B. Regalanlagen, Komplettlösungen) gilt:

Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung

Änderungen führen zu Mehrkosten und Terminverschiebungen

DURIGO ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer zu erbringen.

Der Kunde trägt das Risiko der technischen Umsetzbarkeit, soweit Vorgaben von ihm stammen.

Projektbezogene Planungen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich vereinbart.


F. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig:

alle notwendigen Informationen

Genehmigungen

Zugang zu Baustellen

Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

Zusatzaufwand wird gesondert berechnet.


G. Montageleistungen

Montage erfolgt nach Aufwand, sofern nicht Festpreis vereinbart.

Voraussetzungen durch den Kunden:

freie und geeignete Baustelle

Stromanschlüsse

geeignete Hebe- und Transportmittel

Wartezeiten und Behinderungen werden berechnet.

Abnahme:

erfolgt durch Unterzeichnung oder

durch Inbetriebnahme

Verzögerungen durch den Kunden führen zu:

Mehrkosten

Verschiebung der Termine


H. Gewährleistung

Verjährung: 12 Monate ab Lieferung/Abnahme.

Ausnahmen:

Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit

Personenschäden

zwingende gesetzliche Haftung

Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von DURIGO:

Nachbesserung

Ersatzlieferung

Bei Projekt- und Montageleistungen gilt Abnahme als maßgeblicher Zeitpunkt.


I. Haftung

Unbeschränkte Haftung bei:

Vorsatz

grober Fahrlässigkeit

Personenschäden

Produkthaftung

Bei einfacher Fahrlässigkeit:

nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

begrenzt auf typischen, vorhersehbaren Schaden

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


J. Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt Eigentum von DURIGO bis vollständige Zahlung aller Forderungen.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt:

Verarbeitung erfolgt für DURIGO

Forderungen aus Weiterverkauf werden abgetreten

DURIGO ist berechtigt, Ware bei Zahlungsverzug zurückzufordern.

Form11

K. Rücktritt / Schadensersatz

Bei Nichtabnahme kann DURIGO nach Fristsetzung zurücktreten.

Schadensersatz:

nach tatsächlichem Schaden

pauschal bis zu 25% der Auftragssumme, sofern angemessen

Nachweis geringeren Schadens bleibt möglich.

Form12

L. Online-Shop (B2B)

Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

Kein Verkauf an Verbraucher.

Kunde bestätigt Unternehmereigenschaft mit Bestellung.

Bestellprozess:

Auswahl → Bestellung → Bestätigung

Vertragstext wird gespeichert.

DURIGO ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen.

Form13

M. Datenschutz

Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSGVO.

Details in separater Datenschutzerklärung.

Zahlungsdienstleister und Datenweitergabe

  1. DURIGO ist berechtigt, zur Abwicklung von Zahlungen externe Zahlungsdienstleister einzusetzen (z. B. Banken, Payment-Provider oder Finanzierungsdienstleister).

  2. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden die für die Durchführung der Zahlung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden an den jeweiligen Zahlungsdienstleister übermittelt. Dies umfasst insbesondere:

    • Name/Firma

    • Rechnungs- und Lieferanschrift

    • Zahlungsdaten

    • Auftrags- und Rechnungsinformationen

  3. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zahlungsabwicklung sowie zur Betrugsprävention und Bonitätsprüfung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  4. Der eingesetzte Zahlungsdienstleister verarbeitet die Daten eigenverantwortlich als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

  5. DURIGO behält sich vor, bei Auswahl bestimmter Zahlungsarten (z. B. Rechnungskauf, Leasing oder Finanzierung) eine Bonitätsprüfung durchzuführen oder durch den Zahlungsdienstleister durchführen zu lassen.

  6. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von DURIGO abrufbar.

 

Form14

N. Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand: Bielefeld (soweit zulässig).

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Form15

O. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

Es gilt die gesetzliche Regelung anstelle der unwirksamen Klausel.

Form16

P. Risikohinweis / Vertragsgrundlage

Diese AGB sind bewusst unternehmerfreundlich ausgestaltet und bilden die Grundlage für:

projektbasierte Lieferungen

technische Anlagen

Montageleistungen

Der Kunde trägt Mitverantwortung für Planung, Einsatz und Betrieb der gelieferten Systeme.

Anlage – Montage- und Projektbedingungen Durigo

Anlage zu den AGB: Montage- und Projektbedingungen

Durigo Lagertechnik Vertriebs GmbH & Co. KG
Stand: 2026


1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen ergänzen die AGB und gelten für:

Montageleistungen

Projektgeschäfte (z. B. Regalanlagen, Komplettlösungen)


2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus:

Angebot

Auftragsbestätigung

ggf. Projektunterlagen

Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen sind nicht geschuldet.

Änderungen durch den Kunden führen zu:

zusätzlichem Aufwand

gesonderter Vergütung

Terminverschiebungen


3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat auf eigene Kosten sicherzustellen:

freien Zugang zur Baustelle

geeignete Arbeitsbedingungen

Bereitstellung von Strom, Licht und Infrastruktur

Bereitstellung erforderlicher Hilfsmittel (z. B. Stapler, Hebebühnen)

Verzögerungen oder Behinderungen gehen zu Lasten des Kunden.


4. Termine und Fristen

Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

Verzögerungen durch:

fehlende Mitwirkung

Änderungen

höhere Gewalt führen zu angemessener Verlängerung.


5. Montagebedingungen

Montage erfolgt grundsätzlich nach Aufwand.

Wartezeiten, Unterbrechungen und Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

DURIGO ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.


6. Abnahme

Die Abnahme erfolgt:

durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder

durch Inbetriebnahme/Nutzung

Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen.


7. Vergütung und Mehrkosten

Zusatzkosten entstehen insbesondere durch:

Änderungen

Verzögerungen durch den Kunden

fehlende Voraussetzungen

Diese werden nach Aufwand berechnet.


8. Gefahr und Haftung auf Baustellen

Die Gefahr für bereitgestellte Materialien geht mit Anlieferung auf den Kunden über.

DURIGO haftet nicht für:

Beschädigungen durch Dritte

unsachgemäße Nutzung durch den Kunden


9. Technische Voraussetzungen und Verantwortung

Der Kunde ist verantwortlich für:

statische Voraussetzungen

Bodenbeschaffenheit

bauliche Gegebenheiten

DURIGO übernimmt keine Haftung für ungeeignete bauliche Voraussetzungen.


10. Dokumentation und Freigaben

Planungen und Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich freigegeben wurden.

Änderungen nach Freigabe führen zu Mehrkosten.


11. Sicherheit und Vorschriften

Der Kunde hat alle relevanten Sicherheitsvorschriften bereitzustellen.

Der Kunde haftet für die Einhaltung betrieblicher Vorschriften auf seinem Gelände.


12. Schlussbestimmungen

Diese Anlage ist Bestandteil der AGB und geht bei Widersprüchen speziellen Regelungen vor allgemeinen vor.